Energieausweis erstellen lassen

Die Erstellung eines Energieausweises ist möglich als Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (auch bedarfsorientierter Energieausweis genannt). Dieser Ausweis ist für den Verkauf, die Vermietung oder die Verpachtung einer Immobilie zwingend erforderlich.

Die Immobilie wird in Bezug auf die Energieeffizienz in eine Klasse eingeordnet. Daten aus dem Energieausweis müssen in Immobilienangeboten aufgeführt werden und geben Interessenten so die Möglichkeit, die energetische Qualität der Immobilie zu bewerten. Der Energieausweis gibt unter anderem Aufschluss über die Art der Heizung, den Energieträger, das Baujahr der Heizanlage sowie das Baujahr des Gebäudes. So können Schlüsse über die anfallenden Nebenkosten gezogen und mögliche Modernisierungen abgewägt werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie an. Anhand baulicher Anforderungen wie dem Baujahr, der energetischen Sanierung der Außenwände und der Art der Heizung wird dieser errechnet. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis gibt dieser nur Aufschluss über den Bedarf an Energie – der tatsächliche Verbrauch wird nicht berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie. Dabei wird der Kennwert aus dem tatsächlichen Verbrauch aller Wohneinheiten und Bewohner berechnet. Hierzu wird die Heizkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre herangezogen. Außerdem muss die gesamte Fläche der Immobilie in Quadratmetern bekannt sein.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der gesetzlich vorgeschriebene ist, ist abhängig von den Gegebenheiten. Gerne beantworten wir Ihnen hierzu jegliche Fragen.

Die Vermittlung von Immobilien mit Energieausweis ist Pflicht

Um Immobilien überhaupt vermitteln zu können, ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Es ist somit notwendig, Interessierten einen gültigen Energieausweis vorzulegen und die Daten aus dem Ausweis im Immobilienangebot auszuweisen. Ausnahmen bilden denkmalgeschützte Gebäude: Hier besteht vom Gesetzgeber aus keine Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen.

Sie benötigen einen Energieausweis oder haben Fragen zum Thema? Wir stehen Ihnen tatkräftig zur Seite: Wir kümmern uns im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie darum und erstellen für Sie den Energieausweis. Wir tragen die notwendigen Informationen zusammen und sichern diese Pflicht im Vorfeld der Vermittlung für Sie ab.

 

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